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Impressum & AGB´s

 

Inhaber der Domain www.ix-prints.de, www.ix-prints.com, www.ix-media.com, www.printlink.de und verantwortlich für die technische Umsetzung sowie das Webdesign

Michi Schramm | iX-PRINTS
Kaiser-Wilhelm-Straße 24 | D-82319 Starnberg

Telefon: +49 (0)8151 - 657 857
Mobil: +49 (0)173 - 375 86 31
E-mail: service@ix-prints.de

   
St.-Nr.: 161/270/81445
Id-Nr.: 52 068 731 478

 

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 - Geltungsbereich & Regelungsgegenstand

1.) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von "iX-PRINTS" erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.) "iX-PRINTS" behält sich vor, seine AGB`s jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Vertragsvereinbarungen beziehen sich immer auf die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.) "iX-PRINTS" erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Mediengestaltung, insbesondere Web- und Printdesign. Nähere Beschreibungen zu erbringender Dienstleistungen ergeben sich aus den jeweiligen Aufträgen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen.

§ 2 - Zuständigkeiten

1.) Inhaber der Firma "iX-PRINTS" ist Herr Michael Schramm. Für alle Dienstleistungen ist Herr Schramm zuständig.
2.) "iX-PRINTS" kann sich zur Erledigung einzelner Teilbereiche und/oder Arbeitsergebnisse Subunternehmern bedienen, soweit dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen. Die Verantwortung und Koordination verbleibt in jedem Falle bei "iX-PRINTS".

§ 3 - Vertragsabschluß

1.) Die konkreten Leistungen der Vertragsparteien werden in gesonderten, auf der Grundlage der vorliegenden AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.
2.) Durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s) von "iX-PRINTS" einverstanden. Sämtliche Dienstleistungen erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Bei Nichteinhaltung, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist "iX-PRINTS" berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen, oder Aufträge zu streichen.

§ 4 - Vergütung/Zahlungsbedingungen

1.) Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird ausschließlich in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten.
2.) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, werden bereits geleistete Anzahlungen nicht zurück erstattet. "iX-PRINTS" behält sich vor, über bereits geleistete Anzahlungen weitere Aufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen, höchstens jedoch bis zum vertraglich vereinbarten Endpreis des fertigen Produktes.
3.) Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von "iX-PRINTS" für Leistungen geltenden Preise als üblich.
4.) Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach den im Auftrag vereinbarten Preisen. Wird keine abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen, erfolgt die Rechnungsstellung zu 50 % des Gesamtbetrages bei Abnahme des Konzeptes durch den Kunden und zu 50 % nach endgültiger Leistung durch "iX-PRINTS".
5.) Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.
6.) Die Vergütung wird grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung muss spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung auf das angegebene Konto erfolgt sein.
7.) Ein anhaltender Zahlungsverzug oder eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigt "iX-PRINTS", noch ausstehende Leistungen zurückzubehalten oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Die vertraglich vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Beanstandungen geltend gemacht werden. Abweichende Vereinbarungen sind im Auftrag zu fixieren. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe der jeweils gesetzlichen Regelung fällig.
8.) Sofern Zahlung nach Leistungserbringung vereinbart wurde und die vereinbarte Gegenleistung erbracht ist, der Kunde jedoch nach einer Rechnung und zwei Mahnschreiben in Verzug seiner Zahlung steht, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. "iX-PRINTS" ist in diesem Fall berechtigt aus wichtigem Grund das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und den gesamten noch offenstehenden Zahlbetrag einzufordern.

§ 5 - Zusammenarbeit

1.) Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des Anderen unverzüglich gegenseitig.
2.) Dem Kunden ist bekannt, dass vereinbarte Preise nur eingehalten werden können, wenn der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen schnell nachkommt
3.) Der Kunde wird sicherstellen, dass sämtliche Informationen, Materialien und Mitwirkungshandlungen unverzüglich bzw. im jeweils zeitlich festgelegten Rahmen zur Verfügung gestellt bzw. erbracht werden.
4.) Der Kunde benennt einen für die Erteilung verbindlicher Auskünfte verantwortlichen Projektbetreuer, welcher Ansprechpartner für "iX-PRINTS" bezüglich aller auftretenden Fragen, sowie für die Entgegennahme aller Informationen, Abgabe von Erklärungen und sonstigen Mitwirkungspflichten ist.
5.) Der Projektbetreuer des Kunden wird die erforderlichen Materialien wie Bilder, Logo`s etc., welche zur Umsetzung des Auftrages nötig sind unverzüglich und unentgeltlich zur Verfügung stellen. Gleiches gilt für eventuell erforderliche Korrekturen von Angaben.
6.) Soweit Daten "iX-PRINTS" - gleich welcher Form - übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an "iX-PRINTS" zu übermitteln.
7.) Wenn ein vereinbarter Fertigstellungstermin aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde alleine oder überwiegend zu vertreten hat , ist dieser Termin für "iX-PRINTS" nicht mehr verbindlich.

§ 6 - Abnahme

1.) Die Abnahme der Arbeitsergebnisse durch den Kunden erfolgt nach Erstellung einer endgültigen Version. Vor Abnahmedurchführung wird der Kunde - soweit erforderlich - eingewiesen.
2.) Außer bei berechtigter Mängelrüge können bei Drucksachen nach Drucklegung gegenüber "iX-PRINTS" Beanstandungen nicht mehr geltend gemacht werden. Die Entscheidung, ob in diesem Fall Preisminderung oder kostenlose Ersatzleistung zu erfolgen hat, behält sich "iX-PRINTS" vor. Die Verpflichtungen von "iX-PRINTS" beschränken sich ausschließlich auf die im Auftrag oder Vertrag aufgeführten Leistungen.

§ 7 - Gewährleistung

1.) "iX-PRINTS" gewährleistet, dass die Arbeitsergebnisse nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen und nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die in § 10.12. genannten technischen Veränderungen gelten nicht als Mängel im Sinne des § 7.1.
2.) Die Gewährleistungsfrist bestimmt sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
3.) Soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist, wird sich "iX-PRINTS" bis zur endgültigen Behebung bemühen, eine Zwischenlösung zur Umgehung und/oder Behebung des Mangels bereitzustellen.
4.) Soweit der Kunde ohne Zustimmung von "iX-PRINTS" die Arbeitsergebnisse selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt oder die von ihm vorzunehmenden erforderlichen Pflege-/Aktualisierungshandlungen nicht vornimmt, entfällt die Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die noch in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen bzw. unterbliebenen Pflege-/Aktualisierungshandlungen verursacht wurden.
5.) Im Falle der Erstellung einer Web-Site oder der Erstellung von Datenbanken etc. leistet "iX-PRINTS" für die technische Funktionalität, nicht aber für Inhalte, Aussagen etc., Gewähr.
6.) Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch "iX-PRINTS" nach besten Möglichkeiten. "iX-PRINTS" übernimmt jedoch keine Garantie für den Erfolg der Anmeldung oder für das Ranking der angemeldeten Seite.

§ 8 - Nutzungsrechte

1.) Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich "iX-PRINTS" das Eigentumsrecht bei allen Lieferungen und Leistungen vor. "iX-PRINTS" behält in jedem Falle – außer bei schriftlich vereinbartem Abtritt – die Rechte an von "iX-PRINTS" entwickelten Konzepten, Logos, symbolischen Darstellungen, Grafiken und Sourcecodes. Diese dürfen nur mit Einverständnis von "iX-PRINTS" durch andere bearbeitet und genutzt werden.
2.) "iX-PRINTS" hat das Urheberrecht an seinen Texten und Grafiken. Die Reproduktion, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist ohne Genehmigung verboten. Das Copyright für programmierte Scripts verbleibt bei "iX-PRINTS". Es wird lediglich eine Lizenz zur Benutzung erteilt. Scripte dürfen nicht weitervertrieben oder zur kostenlosen Nutzung an andere abgegeben werden.
3.) Soweit sich nichts anderes aus dem Vertragszweck oder der Einzelvereinbarung ergibt, räumt "iX-PRINTS" dem Kunden das non-exklusive, sowie zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse zu nutzen. Soweit eine ausschließliche Rechtsübertragung vereinbart ist, sind von der Ausschließlichkeit nicht die für die Umsetzung von "iX-PRINTS" entwickelten und benutzten Hilfsmittel, zugrunde liegende Datenverarbeitungsprogramme/ -funktionen und Versatzstücke wie z.B. Funktionsbibliotheken, Bildschirmmasken, Abläufe, Interface, Elemente, Grundmodule erfasst. Bei Software Dritter erfolgt die Rechtseinräumung in dem Umfang, wie er "iX-PRINTS" zur Weiterübertragung übertragen wurde.
4.) Soweit sich nichts anderes aus dem Vertragszweck oder der Einzelvereinbarung ergibt, ist eine Vergabe von Lizenzen durch Kunden an Dritte oder die Ausübung der den Kunden eingeräumten Nutzungsrechte von Kunden durch Dritte ausgeschlossen.
5.) Für eventuelle Pflege- und/oder Weiterentwicklungsarbeiten ist "iX-PRINTS" berechtigt, die Daten und Materialen, welche zur Umsetzung des Auftrages gesammelt und erstellt wurden, aufzubewahren. Soweit die Parteien nichts anderes vertraglich vereinbart haben, hat "iX-PRINTS" das Recht, alle Codes und Dateien nach Ablauf der Gewährleistung zu löschen, wenn keine Pflegevereinbarung getroffen wird - anderenfalls nach Ende der Pflegevertragsverpflichtung.
6.) Falls nicht anders vereinbart ist "iX-PRINTS" berechtigt, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse zu Demonstrationszwecken im Rahmen von Messen, Seminaren, Ausstellungen, Wettbewerben oder sonstigen vergleichbaren Anlässen öffentlich wiederzugeben, sowie in Referenzen auf die Arbeitsergebnisse und ihre Tätigkeit für Kunden hinzuweisen.
7.) "iX-PRINTS" wird unter Umständen die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse mit einem Copyrightvermerk kennzeichnen. Dem Kunden ist bekannt, dass das Entfernen eines Copyrightvermerkes ohne Zustimmung rechtlich nicht zulässig ist. Copyrightvermerke von Dritten, insbesondere von Werkherstellern, sind vom Kunden hinzunehmen.

§ 9 - Freiheit von Rechten Dritter

1.) "iX-PRINTS" steht dafür ein, dass die im Rahmen der Vereinbarung erbrachten Arbeitsergebnisse frei von schutzrechten Dritter sind und nach Kenntnis von "iX-PRINTS" auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen.
2.) Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat "iX-PRINTS" in einem für den Kunden zumutbaren Umfang und in Absprache mit dem Kunden das Recht, nach ihrer Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.
3.) Der Kunde steht er dafür ein, dass Materialien, die Schutzrechte Dritter betreffen, welche er "iX-PRINTS" für die Durchführung des Vertrages zur Verfügung stellt, frei von Schutzrechten Dritter sind und auch keine sonstigen Rechte bestehen, welche die Durchführung des Vertrages und/ oder die vertragsmäßige Nutzung einschränken oder ausschließen.
4.) Der Auftraggeber stellt "iX-PRINTS" von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei und versichert ausdrücklich, dass die von ihm bereit gestellten Materialien und Informationen nicht die Rechte Dritter verletzen und nicht gegen Urheber-, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht verstossen.
5.) Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.

§ 10 - Haftung von "iX-PRINTS"

1.) Sämtliche Anfragen und Aufträge werden sorgfältig und gewissenhaft bearbeitet. Es bestehen keine weiteren Ansprüche von Seiten des Kunden.
2.) "iX-PRINTS" übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jedweder Art, welche durch die von "iX-PRINTS" durchgeführten Dienstleistungen entstehen können.
3.) Soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde, sind Schadensersatzansprüche gegen "iX-PRINTS" aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet "iX-PRINTS" nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
4.) Im Falle des Vorsatzes und groben Fahrlässigkeit ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 50 % der Nettovergütung.
5.) Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 25 % der Nettovergütung.
6.) Für die Löschung von Daten und/ oder Programmen bzw. Beeinträchtigung der Datenordnung haftet "iX-PRINTS" insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
7.) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von "iX-PRINTS".
8.) Im Falle der Erstellung und Betreuung einer Web-Site übernimmt "iX-PRINTS" keine Haftung dafür, dass die User der Dienste und Leistungen des Kunden die Informationen und Programme des Kunden missbräuchlich oder rechtswidrig verwerten. Auch die Haftung von "iX-PRINTS" für die Eingaben von Usern (Chat, Blackboards etc.) ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt "iX-PRINTS" in diesem Zusammenhang von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
9.) Unter keinen Umständen ist "iX-PRINTS" für irgendwelche Schäden und Verluste haftbar zu machen, die dem Kunden im Online-Bereich, z.B. aus technischen Gründen, entstehen. Da die Lieferungen, Leistungen und Angebote von einer Mehrzahl anderer Dienstleister (z.B. Provider, Telekom etc.) abhängig sind, auf deren Leistung kein Einfluss besteht, kann eine umfassende Gewährleistung nicht übernommen werden. "iX-PRINTS" kann daher nicht für Systemausfälle, die ständige Erreichbarkeit der Websites, oder Richtigkeit und Aktualität der Inhalte haftbar gemacht werden.
10.) Verantwortlich für die Inhalte (Texte, Grafiken, Links, etc.) der in Auftrag gegebenen Website ist ausschließlich der Auftraggeber, da "iX-PRINTS" Internetpräsenzen nach den Wünschen des Kunden erstellt. Dieser hat alle rechtlichen Anforderungen und Pflichtangaben nach den aktuellen Gesetzen selbst zu prüfen und zu erfüllen und "iX-PRINTS" rechtzeitig über die erforderlichen Angaben zu informieren, damit die notwendigen Inhalte online gestellt werden können.
11.) Für Fehler, die aufgrund unzureichender Information und Sachverhaltsschilderung des Kunden entstehen, kann nicht "iX-PRINTS" haftbar gemacht werden. Auch für auftretende Schäden bei der Umsetzung und Durchführung der empfohlenen Maßnahmen durch den Kunden haftet nicht "iX-PRINTS". Weiterhin ist "iX-PRINTS" nicht für mögliche Schäden, die dem Kunden durch Dritte entstehen, haftbar zu machen.
12.) "iX-PRINTS" übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellten Arbeitsergebnisse bei Veränderungen der Technik (z.B. Browser, Servertechnologie, Plug-Ins, Betriebssysteme, Online Zugänge etc.) ihre ursprüngliche Eignung für die vertraglich vereinbarten Leistungen behält. Ein Anspruch auf nachträgliche Anpassung besteht nicht.

§ 11 - Haftung des Kunden

1.) Für alle Schäden, Folgen und Nachteile, welche durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Benutzung und/oder Verwendung der von "iX-PRINTS" zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen durch den Kunden und/oder Dritten entstehen, haftet der Kunde. Der Kunde hält "iX-PRINTS" von sämtlichen Ansprüchen – inklusive Rechtsverfolgungskosten – frei.
2.) Der Kunde trägt die Verantwortung für die wettbewerbs-, presse- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit der den Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden bzw. eingefügten Aussagen, Informationen, Daten, Vorgaben etc. des Kunden. "iX-PRINTS" lässt die Zulässigkeit in Zweifelsfällen auf Wunsch des Kunden prüfen. Die hierfür entstehenden Kosten werden vom Kunden übernommen. Der Kunde stellt "iX-PRINTS" von sämtlichen Ansprüchen Dritter unter Einschluss der Kosten der Rechtsverteidigung frei, die diese in diesem Zusammenhang direkt gegenüber "iX-PRINTS" geltend machen. Gleiches gilt ebenfalls für Ansprüche Dritter, die diese wegen der Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits- oder gewerblichen Schutzrechten geltend machen, wenn "iX-PRINTS" trotz des Hinweises auf solche entgegenstehenden Rechte auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.
3.) "iX-PRINTS" ist berechtigt, Auftragserteilungen oder Verträge, bei Verstößen des Kunden gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, geltendes Recht, im Besonderen des Urheber- oder Datenschutzgesetzes, fristlos zu kündigen.

§ 12 - Gerichtsstand

1.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von "iX-PRINTS" in Starnberg. "iX-PRINTS" kann seine Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen "iX-PRINTS" und dem Kunden gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

§ 13 - Salvatorische Klausel

1.) AGB des Kunden werden zu keiner Zeit Bestandteil des Vertrags.
2.) Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und/oder der AGB im Übrigen nicht. Eine unwirksame oder ungültige Bestimmung wird einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, die unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet ist. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die ein Vertrag enthält.
3.) Mündliche Nebenabreden werden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen einer geschlossenen Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

Werbung ist die Quelle des Reichtums.

Gustave Flaubert (1821 - 1880), französischer Erzähler und Novellist